Hebesätze für Realsteuer
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor,
der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird.
In Deutschland ist ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der
Grundsteuer (§ 25 GrStG) vorgesehen. Er ist somit ein Instrument, mit dem die
Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern
beeinflussen können.
Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie
(Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).
Gemeinde Gückingen ab 01.01.2025:
• Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 422 %
• Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 %
• Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 380 %