Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der
jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
Wir bitten alle Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner wegzuräumen. !
Dafür wurden von der Gemeinde kostenlose Kotbeutelspender und Müllbehälter an unzähligen Punkten in unserer Gemarkung aufgestellt.
Sollte Ihnen irgendwo ein Spender oder ein Müllbehälter fehlen, freuen wir uns über eine Information.
Unsere Gemeinde kann nur dann "sauber" sein, wenn ALLE tatkräftig mit unterstützen.
Service-Links
Adresse
Ortsgemeinde Gückingen
Drosaer Str. 4
65558 Gückingen
Tel. 0160-4866208
Email: Gueckingen@vgdiez.de
Sprechzeiten
Ortsbürgermeisterin
Kathrin Hüge
Mittwochs 18 – 19 Uhr
oder nach Vereinbarung